Nachlass haus

heathrow - 1. Dezember 2011 um 22:45
 Richardt - 1. Dezember 2011 um 22:45
Guten Tag,
mein vater hat ein haus hinterlassen.leider gibt es da noch seine ignorante zweite ehefrau, die sich zum ziel gesetzt hat mir und meinem bruder das leben schwer zu machen
mein bruder und ich sind uns einig, dass wir das haus verkaufen.sie will aber drin wohnen bleiben.wir sind doch in der mehrheit, können wir das gegen ihren willen gerichtlich durchziehen oder wie machen wir das am besten?vielen dank

1 Antwort

Sie drei bilden eine Erbengemeinschaft. Das gemeinschaftliche Vermögen (Nachlass) ist deshalb gesamthänderisch gebunden, will sagen: nur alle drei können gemeinsam darüber verfügen!
0