Wie geht man mit Erbteilung vor?

Waisenkind - 8. Dezember 2011 um 12:14
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 8. Dezember 2011 um 16:13
Guten Tag,

nach dem Tod meiner leiblichen Mutter hat mein Vater wieder geheiratet und 4 weitere Kinder gezeugt. Ich habe 3 leibliche Geschwister. Meine Schwiegermutter ist 2009 gestorben. Mein Vater vor 2 Monaten.
Wie wird dann die Erbe verteilt ?
Vielen Dank für eure Orientierung im Voraus.
Gruß
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1 Antwort

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
8. Dezember 2011 um 16:13
Guten Tag!

Du und deine leiblichen Geschwister sind die "gesetzliche Erben solange kein Erbbetrag oder Testament vorliegen.

gesetzliche Erben:

"Liegt keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vor, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Der überlebende Ehegatte ist nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei wird zwischen drei Stämmen unterschieden:

1. Verwandte des ersten Stammes sind die direkten Nachkommen: Kinder und Grosskinder(.....).

Berücksichtigung nicht gemeinsamer Kinder

Kinder aus früherer Ehe oder aus einer anderen Partnerschaft haben von Gesetzes wegen kein Erbrecht gegenüber der Stiefmutter oder dem Stiefvater. Alles, was ein Stiefelternteil vererbt, geht an seine direkten Verwandten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Stiefkinder in einem Testament oder in einem Erbvertrag berücksichtigt werden.
Quelle: https://www.ratg.at/de/erbrecht-1207.aspx/
Ich hoffe , deine Frage wurde hiermit jetzt geantwortet.
L.G
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