Verpflichtung (Erbvertrag)

jeremias - 9. Dezember 2011 um 19:56
 ProContra - 9. Dezember 2011 um 19:57
Guten Tag,
Wenn man sich in einem Erbvertrag schon mal verpflichtet hat. Unter welchen Bedingungen kommt man aus diesen Fesseln wieder los? Ich möchte wieder frei bestimmen können was nach meinem Tod mit meinem Geld passiert.

1 Antwort

Hallo. Man muss sich mit demjenigen zu dessen Gunsten der Erbvertrag geschlossen wurde einigen (ggf. durch Zahlung einer Abfindung) und den Vertrag einvernehmlich wieder aufheben. Ansonsten besteht der Vertrag nach wie vor. Ausnahme: Erbverträge als Teil eines Ehevertrages: diese verlieren im Zweifel mit der Scheidung ihre Wirksamkeit.
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