Leichte Verbrennungen

Rolli - 14. Dezember 2011 um 23:48
 metropolitan - 14. Dezember 2011 um 23:48
Guten Tag,
zum Geburtstag habe ich einen Massagegutschein geschenkt bekommen. Ich wollte eigentlich so richtig schön entspannen. Als ich mich gerade auf dieser Liege hingelegt hatte kam so eine Tussi und hat mir heißes Kerzenwachs auf den Rücken gegossen. Ich dachte ich werd nicht mehr!
Ich habe Verbrennungen1. Grades gehabt und immer noch kleine Narben
Gibt es dafür rechtlichen Schutz?
Danke

1 Antwort

Guten Tag.
Ich kann es Ihnen nachfühlen. Ich habe mal eine Kerze aus Versehen umgestoßen und die volle Ladung über meine Hand bekommen.
Gegen den Verschenker können Sie nichts machen, denn der hat es kaum so gewollt.
Aber gegen den Masseur können Sie vorgehen.
Mit Schadensersatz und allem drum und dran
klar gibts da rechtlichen Schutz
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