Kostenfestsetzungsbeschluss

gernot - 15. Dezember 2011 um 00:56
 jacques - 15. Dezember 2011 um 00:57
Guten Tag,
ich habe ein zivilverfahren gewonnen. nun meine frage: die gegenseite muss sämtliche kosten des verfahrens tragen.
da es sich hierbei um eine recht banale angelegenheit handelte und ich auchmal 2 semester recht im rahmen meines betriebswirtes belegt habe, habe ich die argumente selbst (ohne rechtsanwalt) vorgebracht. somit habe ich meinem gegner ja kosten gespart. kann ich jetzt meine eigene arbeitszeit in rechnung stellen? in der zeit hätte ich ja auch was verdienen können (u.U.)!

1 Antwort

Hallo,
nein, laut § 91 ZPO kannst du nur die tatsächlich angefallenen Unkosten auf den Gegner "abwälzen". Darunter zählen insbesondere Rechtsanwalts- sowie Reisekosten.
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