Vor 7 Monaten habe ich meinen Bruder in einem Autounfall verloren.
Seine damalige Freundin hat eine Gruppe in FACEBOOK unter seinem Namen kreiert als Erinnerungsgruppe. Doch sie hat von ihm / ihnen beide gemeinsame Fotos reingepostet ohne Rückfrage / ohne unser Erlaubnis. Es fällt uns jetzt umso schwieriger seinen Tod zu überwinden.
Hat sie das Recht dazu ? Wenn nicht , was können wir unternehmen seine Fotos aus dem Netz zu entfernen?
Vielen Dank für eure Rückmeldung im Voraus.
L.G
Hallo. Das müssen Sie mit dem Erben abklären. Die Sache ist die: der Erbe ist für die Wahrung der postmortalen Interessen des Verstorbenen zuständig, etwa das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Die Photos sind aus meiner Sicht ein solcher Fall.
23. Dezember 2011 um 16:23
Danke der schnellen Rückmeldung! Sie war nur seine Freundin , daher zählt sie nicht zu den Erben ... Danke trotzdem dem Ratschlag!
L.G