Nachbarrecht, Untermiete

jonasK - 30. Dezember 2011 um 10:27
Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 30. Dezember 2011 um 10:28
Guten Tag,
Ich bin bei meiner Schwester für eine Nacht geblieben. Das war auch soweit mit den Nachbarn abgesprochen. Als ich noch eine Nacht dranhängen wollte hat sich die Nachbarin von gegenüber quer gestellt. Sie hat im Namen des Vermieters gesagt, dass eine Untermiete nicht zulässig ist und auch nicht länger geduldet wird. Ich habe mich dann nicht getraut zu bleiben. Hätte ich es trotzdem tun dürfen?

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
30. Dezember 2011 um 10:28
Das ist allein die Sacche Ihrer Schwester wen sie für wie lange einquartiert. Das geht die Nachbarschaft nichts an, Sie müssen niemanden um Erlaubnis fragen. Untermiete ist es nur, wenn man Geld für die Unterbringung nimmt! Im Namen des Vermieters ist lustig. Verlangen Sie das nächste Mal eine schriftliche Vollmacht des Vermieters ;) und auch der darf nur in wenigen Fällen die Untermiete verbieten. Nicht unterkriegen lassen! LG
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