Mixer nicht so gut wie gedacht

erika - 9. Januar 2012 um 23:33
 lukas29 - 9. Januar 2012 um 23:35
Guten Tag,


ich habe mir einen mixer gekauft, der unregelmäßig mixt und härtere gemüsesorten wie karotten oder kohl auch nicht komplett zerkleinert, was für mein kind aber wichtig wäre.
darf ich ihn wegen eines sachmangels zurück in den elektromarkt bringen?

1 Antwort

hallo,
ein sachmangel liegt laut gesetz dann vor, wenn der gekaufte gegenstand eine andere als die vereinbarte beschaffenheit aufweist. darunter fällt jedes physische merkmal und jede eigenschaft. ich nehme an, dass du mit dem elektromarkt keine abmachung getroffen hast, daher sind folgende fragen relevant:
eignet sich der kaufgegenstand für die vorausgesetzte bzw. gewöhnliche verwendung?
hält er die punkte, die in der werbung (nicht nur allfemeine anpreisungen, sondern richtige versprechungen) gemacht wurden?

dann kannst du das gerät zurückbringen!!!?
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