Kein Anspruch auf Bezahlung, Hilfe!!

jochen s. - 13. Januar 2012 um 23:45
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 13. Januar 2012 um 23:47
Guten Tag,

ich habe ein kleingewerbe als gärtner angemeldet und helfe ab und an in der nachbarschaft beim rasenmähen, entsorgen der gartenabfälle, hecken schneiden usw. aus.
nun ist mir aber neulich etwas blödes passiert:
ich habe insgesamt über 8 stunden bei einer älteren frau im garten gearbeitet (rasen mähen und hecken schneiden im wesentlichen). vorher haben wir (ich wollte nicht unfreundlich sein und sie als langfristige kundin gewinnen) keine genaue vergütung ausgemacht (außerdem war in der nachbarschaft schon bekannt, dass ich 8 euro pro stunde bekomme). darauf wollte ich sie dann eben nicht nochmal hinweisen, weil ich das irgendwie unfreundlich fände.
nun sagt sie, dass wir einen vertrag geschlossen haben und das ohne dass wir eine vergütung ausgemacht haben. deswegen muss sie nicht zahlen. das dumme ist, dass ich die leistung ja schon erbracht habe und nun auch gerne mein geld hätte.
weiß jemand, ob mir das zusteht?

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
13. Januar 2012 um 23:47
Hallo Jochen!

Gute Neuigkeiten: JA.
Du hast einen Anspruch auf Vergütung. Im Grundsatz mag die Frau Recht haben, da z.B. beim Abschluss eines Kaufvertrages eine Einigung über den Kaufpreis stattfinden muss. Im Werksvertragsrecht gibt es aber eine Ausnahme/Sonderregelung, da du ja schlecht Rückgewähr deiner Leistungen verlangen kannst. Danach entsteht ein Vergütungsanspruch nicht nur wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde, sondern auch dann, wenn eine Vergütung für dieses Werk zu erwarten ist.
Das würde ich bei dir (zumal es in der Nachbarschaft ja bekannt war und du die Frau ja nicht sonderlich gut kanntest) auf jeden Fall bejahen!

Schau mal in §§ 631 ff. BGB nach!

LG,
B.
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