7% Mieterhöhung

TINA - 25. Januar 2012 um 22:51
Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 25. Januar 2012 um 22:51
Guten Tag,

der vermieter möchte dass wir ab dem nächsten monat ungefähr 7% mehr miete zahlen
ist eine solche erhöhung in ordnung oder können wir verlangen dass wir weniger zahlen müssen?es geht um ingolstadt.danke =)

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
25. Januar 2012 um 22:51
werfen Sie mal einen Blick in den Mietspiegel. Er darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete anheben § 558a BGB glaube ich. Aber nicht darüber hinaus!
Und: § 558b BGB -> erst ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Erhöhungsverlangens muss gezahlt werden!
0