DONNA
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27 Jan 2012 à 12:40
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 2012
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27 Jan 2012 à 12:44
Guten Tag,
ich möchte meinen beiden kindern gerne etwas vererben. wann müssten wir dann erbschaftssteuer zahlen? und MUSS man diese steuer zahlen oder gibt es freibeträge?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 201223 27 Jan 2012 à 12:44
Hallo, Erbschaftssteuer muss immer dann bezahlt werden, wenn ein "Erwerb von Todes wegen" eintritt. Dies ist gemäß § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) insbesondere der Fall, wenn ein Erwerb aus folgenden Gründen vorliegt:
durch Erbanfall;
durch Vermächtnis;
auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs oder auf Grund dessen, was als Abfindung für einen Verzicht hierauf gewährt wird.
durch Schenkung auf den Todesfall;
eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages (z.B. Lebensversicherung).