Hallo,
nach dem deutschen Jugendschutzgesetz brauchen die Begleitung eines Erwachsenen (Erziehungs- oder Sorgeberechtigten) zum Beispiel Jugendliche unter 16 Jahren beim Besuch einer Diskothek oder zwischen 23 Uhr und 5 Uhr beim Besuch einer Gaststätte. Auch fürs Kino gibt es je nach Alter zeitliche Beschränkungen.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen