Babysitter abmahnen

rubens - 3. Februar 2012 um 19:50
 Portier - 3. Februar 2012 um 19:50
Guten Tag,

der babysitter hat mich versetzt - jetzt schon zum zweiten mal
kann ich ihn abmahnen?

1 Antwort

Sie können ihn selbstverständliche abmahnen. Aber anders als in einem Anstellungsverhältnis (sofern Sie nicht eines geschlossen haben), bedarf es keiner Abmahnungen, bevor man eine Kündigung aussprechen kann. Insofern sind Sie relativ frei.
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