Arbeitspflichten (Kindergarten)

Natascha - 11. Februar 2012 um 22:07
 lemke - 11. Februar 2012 um 22:08
Guten Tag,

eine Freundin hat erzählt, dass es in ihrem Kindergarten gang und gebe ist die Kinder auch mal früher nach Hause zu schicken. Ihr ist es schon passiert, dass ihr Kleiner plötzlich vor der Haustüre stand. Mehr als eine Stunde vor offiziellem Kindergartenschluss.
Darf das sein?

1 Antwort

Nein - ganz klar nicht! Die Kindergärtner/Innen haben eine Aufsichtspflicht und diese verletzen sie grob fahrlässig, wenn sie die Kinder einfach sich selbst überlassen. Überspitzt: der Pilot kann auch nicht auf halber Strecke mit dem Fallschirm abspringen, weil er keine Lust mehr hat.
Unternehmen Sie etwas dagegen!
0