Guten Tag. Ich denke das müsste möglich sein. Soviel ich weiß, müssen Sie dann der BW Aufwendungen zurückerstatten, die in Bezug auf Sie quasi "nutzlos" gemacht worden sind.
Als letzter Weg bleibt natürlich immer noch die unehrenhafte Enlassung, aber das liest man auch im "zivilen Sektor" als Personalchef nicht gerne.