Ich habe keine Ahnung

Gelöst
PAT - 21. Februar 2012 um 16:18
Donia Tabboubi Message postés 1406 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 22. Februar 2012 um 11:16
Guten Tag,

ich bin als Therapeutin ( Teilzeit) bis zum 03.12. 2011 April tätig . Bis zum 10.01.2012 war ich krank geschrieben.Doch am 10.01.2011 stufte mich der Arbeitsarzt als arbeitsunfähig ein.
Hat jemand Ahnung , was auf mich jetzt zukommen wird? Ich meine jetzt in Bezug auf meinen Lohn/ ALG?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
L.G
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1 Antwort

Donia Tabboubi Message postés 1406 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
22. Februar 2012 um 11:16
Hallo !

Eine arbeitsunfähige Person kriegt weder ALG noch Lohn. Sie kriegt Erwerbsunfähigkeitsrente. Und die sollst du beantragen;
Ich zitiere:
"Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von drei Kalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligt wird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt, wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt man bei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der Deutschen Rentenversicherung".
Quelle: http://recht.germanblogs.de/archive/2010/06/22/rechtliche-voraussetzungen-fuer-die-erwerbsunfaehigkeitsrente.htm
L.G
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