ALERA
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14 Mär 2012 à 16:16
Taube
Beiträge108Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online: 9 April 2014
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15 Mär 2012 à 15:17
Guten Tag,
mein Mann und ich haben wir im Sommer 2005 unserem Sohn eine wichtige Summe ausgeliehen ( der wurde schon notorisch eingetragen worden).
Bevor mein Mann verstorben ist , hat er mich beauftragt die Schulden streichen zu lassen , damit unser Sohn mit unseren beiden Kindern nichts schuldig wird.( Im Falle einer Erbteilung).
Wir sind die Eigentümer unserer Wohnung.
Wie soll ich das gehen und an wen soll ich mich melden ? Leider habe ich keine finanzielle Mittel einen Anwalt danach zu fragen.Daher wende ich mich an euch.
Ich danke euch fürs Lesen.