Schulden streichen! Wie denn?

ALERA - 14. März 2012 um 16:16
Taube Beiträge 108 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 9, 2014 - 15. März 2012 um 15:17
Guten Tag,

mein Mann und ich haben wir im Sommer 2005 unserem Sohn eine wichtige Summe ausgeliehen ( der wurde schon notorisch eingetragen worden).
Bevor mein Mann verstorben ist , hat er mich beauftragt die Schulden streichen zu lassen , damit unser Sohn mit unseren beiden Kindern nichts schuldig wird.( Im Falle einer Erbteilung).
Wir sind die Eigentümer unserer Wohnung.
Wie soll ich das gehen und an wen soll ich mich melden ? Leider habe ich keine finanzielle Mittel einen Anwalt danach zu fragen.Daher wende ich mich an euch.
Ich danke euch fürs Lesen.

1 Antwort

Taube Beiträge 108 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 9, 2014 2
15. März 2012 um 15:17
Hallo ! Melden Sie sich beim Notar ... Und fragen Sie nach , ich meine so eine Urkunde auszustellen würde keine 10 Euro überschreiten.
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