ni ko
-
28 Mär 2012 à 16:14
Quelle.K
Beiträge153Mitglied seitDienstag 22 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:19 Mai 2014
-
29 Mär 2012 à 15:24
Guten Tag,
ich bin in Lebensgemeinschaft mit einer Person. Wir haben ein Kind adoptiert.Aber jetzt ziehen wir eine gerichtliche Aufhebung der Partnerschaft.
Wir sind beide arbeitsaetig , aber ich werde mich ums Kind kümmern. Werde ich Erziehungsrente in Anspruch nehmen können?Es wäre voll nett von euch , wenn ihr mir weiterhelfen wollt.
L.G
Quelle.K
Beiträge153Mitglied seitDienstag 22 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:19 Mai 20146 29 Mär 2012 à 15:24
Guten Tag!
Aus meinem Freundeskreis weiß ich , dass Paare in " eingetragener Partnerschaft" Erziehungsrente bekommen , wenn die Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wird.
Nun musst du leider nach den genaueren Voraussetzungen fragen. ich weiß nur , dass der Elternteil die Rente bekommt , solange das Kind unter 18 Jahre alt oder behindert ist ( abhängig vom Alter).
Viel Glück.
L.G