Erziehungsrente &Aufhebung der Partnerschaft

Gelöst
ni ko - 28. März 2012 um 16:14
Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 - 29. März 2012 um 15:24
Guten Tag,

ich bin in Lebensgemeinschaft mit einer Person. Wir haben ein Kind adoptiert.Aber jetzt ziehen wir eine gerichtliche Aufhebung der Partnerschaft.
Wir sind beide arbeitsaetig , aber ich werde mich ums Kind kümmern. Werde ich Erziehungsrente in Anspruch nehmen können?Es wäre voll nett von euch , wenn ihr mir weiterhelfen wollt.
L.G

1 Antwort

Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 6
29. März 2012 um 15:24
Guten Tag!

Aus meinem Freundeskreis weiß ich , dass Paare in " eingetragener Partnerschaft" Erziehungsrente bekommen , wenn die Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wird.
Nun musst du leider nach den genaueren Voraussetzungen fragen. ich weiß nur , dass der Elternteil die Rente bekommt , solange das Kind unter 18 Jahre alt oder behindert ist ( abhängig vom Alter).
Viel Glück.
L.G
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