Ein Notar muss eingeschaltet werden , eine Erbschaftangelegenhiet in Griff zu kriegen... Nun wüsste ich gerne , wann ich genau seine Kosten(Notarkosten) steuerlich geltend machen kann?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
Hallo! Die Nachlassregelungskosten kann man in der Erbschaftsteuererklärung abziehen lassen.... Doch muss in Betracht genommen werden , dass die Kosten der Lebensführung wie zum Beispiel ( Testamentsverfassung? Schenkung ) von den Steuer nicht abzuziehen sind.
Sollte es nicht der Fall sein , kannst du gerne in deiner nächsten Erbschaftsteuererklärung die Notarkosten eintragen. Ich nehme an , du wirst sie zu 2013 abgeben.