Darf ich denn eine Abfindung einklagen?

Gelöst
dIalara.Tu Message postés 18 Date d'inscription Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 - 7. November 2012 um 15:00
Katarina02 Message postés 223 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 8. November 2012 um 15:00
Guten Tag,

Vor etwa 07 Monaten hatte ich eine neue Stelle ( unbefristeter Arbeitsvertrag hatte ich mal)...Nun kam heute der Chef mit meinem Entlassungsschreiben unter dem Aufwand , er wäre nicht in der Lage meinen Lohn auszuzahlen... Darf ich denn eine Abfindung einklagen? Probezeit betrug meines Wissens 06 Monate und heute wurde mein AV 06 Monate und 25 Tage alt...
Was meint ihr?

1 Antwort

Katarina02 Message postés 223 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
8. November 2012 um 15:00
Eine Probezeit beträgt mindestens 06 Monate und höchstens ein Jahr ... Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür... Aber ich muss dich enttäuschen , ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne Nennung des Grundes beendet werden.
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