MwSt und Abschreibung bei Immobilien

steuerdummy Beiträge 1 Mitglied seit Samstag November 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2012 - 24. November 2012 um 19:20
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 28. November 2012 um 09:07
Guten Tag,
ich möchte mit 3 Leuten eine Firma gründen (sagen wir mal eine GmbH), deren einziges Ziel ist, eine Immobilie anzukaufen, umzubauen und zu vermieten/verpachten. Mieter/Pächter dieser Immobilie sollen dann u.a. auch wieder die Eigentümer der GmbH sein, also praktisch für den genutzen Wohnraum Miete an die GmbH zahlen. Außerdem besitze ich selbst bereits einen Gewerbebetrieb (Einzelunternehmer), der auch Mieter/Pächter der Immobilie sein soll.

Und nun die Fragen:
1. Ist das bis dahin überhaupt schon mal steuerrechtlich möglich ?
2. Kann die anfallende Vorsteuer beim Kauf (Makler etc) sowie die anfallende MwSt bei Renovierungs- und Umbaumaßnahmen abgezogen werden?
3. Muß die GmbH MwSt für die Miet-/Pachteinnahmen abführen ?
4. Welche Firmenform wäre für dieses Projekt statt einer GmbH steuerlich sinnvoll ?

Im voraus schon einmal vielen Dank für die Antworten ! Mir ist klar, daß letztendlich ein Steuerberater bei solchen Unternehmungen zu Rate gezogen werden muß. Ich würde nur schon einmal vorab für mich gerne diese Fragen klären.

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
28. November 2012 um 09:07
Hallo steuerdummy!

Wenn die GmbH Eigentümer einer Immobilie ist, kann sie nicht auch gleichzeitig Mieter sein. Du mit deinem Einzelunternehmen allerdings sehr wohl (was sie dir dann aber in DEINER "Steuerendabrechnung" wieder auseinander pflücken werden ). Die Notarkosten etc. kannst du als Gmbh natürlich geltend machen. Ebenso evtl. gezahlte MwSt. für Renovierung als Vorsteuer in Abzug bringen.
Alternative zu deutschen GmbH - eine SARL (Société à responsabilité limitée) im ELSASS/Frankreich anmelden. SARL ist die französische Bezeichnung für die Rechtsform der haftungsbeschränkten Gesellschaft in Frankreich. Für die Gründung ist die Erstellung einer Gesellschaftssatzung ("les statuts") erforderlich, es gibt kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital. Es sind auch Ein-Personen-Gesellschaften möglich. Die Eintragung erfolgt in das Handelsregister (registre du commerce et des sociétés, kurz RCS.
D. h.: Ihr kauft mit der deutschen GmbH die Immobilie und meldet für die Fa., die dann mietet, die SARL an.
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