Geldabzug bei Laptoprückgabe wegen Gebrauchtspuren?

Gelöst
findi Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag März 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 3, 2013 - 3. März 2013 um 13:27
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 7. März 2013 um 16:03
Guten Tag,
ich habe mir letzen Sommer 2012 einen Laptop gekauft und diesen seitdem schon 3 mal zur Reparatur eingeschickt.Beim ersten Mal wurde er ohne den Fehler zu beheben zurück an mich geschickt,darauf hin habe ich ihn erneut eingesandt und endlich wurde das Mainboard gewechselt.Jetzt konnte ich ihn ein paar Wochen nutzen und er war wieder kaputt. Also habe ich den Laptop erneut eingeschickt und es wurde die Festplatte und das Laufwerk getauscht. Ich freute mich schon das ich endlich wieder meinen Laptop bekomme aber er ging noch immer nicht. Also wieder per Mail, weil es ja keine Telefonnummer gibt, benachrichtigt das er noch defekt sei, geschrieben und ich wollte mein Geld zurück, denn schließlich ist er ja mehr in Reparatur als das ich ihn nutzen kann.Leider hat man mir mitgeteilt das das so nicht ging und er ja erst einmal zur Reparatur war.Ich schrieb das dies nicht stimme und das ich meinen Anwalt kontaktieren werde und siehe da, es folgte eine Mail mit einer Richtigstellung das man ja erneut geprüft hätte und ersichtlich sei das er ja schon zweimal mit Hardwaredefekt eingeschickt war. Jetzt darf ich ihn zur erneuten Prüfung schicken ob ich dann auch mein Geld zurück bekomme, aber ich müsste mit Geldabzug wegen der Gebrauchtspuren rechnen. Ist dies korekt? Schließlich ist er ja mehrere Wochen zur Reparatur unterwegs gewesen und es sind doch 24 Monate Garantie drauf?!Guten Tag,

2 Antworten

hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
5. März 2013 um 10:26
Guten Morgen !
Kurze Frage bitte, dein Anliegen genauer analysieren zu können.... Um welchen Laptop geht es denn da ? Apple hat nämlich eine andere Anstellungsansicht in Bezug auf Gewährleistung / Garantie...
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Es ist ein Laptop von Lenovo.
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Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich werde jetzt mal die Antwort von Notebooks billiger abwarten und werde erst dann den Anwalt einschalten wenn sie Geld ei behalten. LG
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hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
7. März 2013 um 16:03
ich stehe Ihnen zu Diensten Madame... Good Luck
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will anonym bleiben Beiträge 49 Mitglied seit Donnerstag November 8, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 5
6. März 2013 um 10:18
Hallo ! Laut § 439 BGB hast du die Wahl die Wahl zwischen der Reparatur und einem neuen Laptop. Doch ist es echt schwierig nachzuweisen , dass dein Laptop beim Kauf defekt war.
Es ist normalerweise , man soll diesen Defekt innerhalb von 14 Tagen nachweisen , dass das Hardware- Defekt war, so hättest du auf jeden das Recht auf einen einwandfreien Laptop. In dem Falle, würde ich mich bei der Verbrauchzentrale genauestens informieren , ob sie das Recht dazu haben , ein Teil des Kaufpreises wegen der Gebrauchtspuren abzuziehen. Persönlich meine ich ja , sie haben kein Recht dazu; wenn man sich die folgenden P. ansieht...
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§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
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§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

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Kurz gesagt: Schalte deinen Anwalt ein , oder wende dich an den Anwalt der Verbrauchzentrale.
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