Nachteilsausgleichszahlung Ehegattenunterhalt geltend machen?

erkatyp Beiträge 3 Mitglied seit Montag März 25, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 26, 2013 - 26. März 2013 um 08:15
BILLY.C Beiträge 66 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 26, 2013 - 26. März 2013 um 10:45
Guten Tag,


ich zahle an meine geschiedene Ehefrau regelmäßig Ehegattenunterhalt. Sie hat mir auch die Anlage "U" unterschrieben, so daß ich den Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen kann.

Durch die Anlage U ist sie jedoch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. War bisher auch kein thema. Sie war nur geringfügig beschäftigt und das Einkommen zusammen mit dem Unterhalt lag noch innerhalb des Betrages der nicht zu einer Steuerzahlung führt.

Nun ist sie vollzeitbeschäftigt und in IHrer Steuererklärung wurden die beiden Einkunftsarten Lohn und Unterhalt zusammengerechnet. Dies führte bei der Steuererklärung nun zu einer Nachzahlung von ca. 1.500,-- Euro.

Ich als Unterhaltsgeber bin ja verpflichtet, Ihr den Steuerlichen Nachteil auszugleichen, sprich die Nachzahlung wurde von mir übernommen. Kann ich diese nun zusätzlich zu den laufenden Unterhaltszahlungen auch steuerlich geltend machen ????????????

Diese Frage bezieht sich auf die einmalige Zahlung ans Finanzamt sowie auf die Leistungen, die sie aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides erbringen muss.

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten

1 Antwort

BILLY.C Beiträge 66 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 26, 2013 7
26. März 2013 um 10:45
Hallo!
ich bin zwar keine Expertin im Bereich , aber ich nheme an , du kannst den Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten( du bist es in dem Fall)
gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Sonderausgaben(außergewöhnliche Belastungen ) dadurch wären sie abziehbar.
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