Darlehnsvertrag und Scheidung

Schort Beiträge 47 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 - 7. Juni 2013 um 15:42
Schort Beiträge 47 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 - 12. Juni 2013 um 10:12
so folgender Sachverhalt. ICH Habe für meine mittlerweile Ex Frau ein Darlehensvertrag und ein Sicherungsübereinigungsvertrag abgeschlossen.Es ging um 12 Tausend Euro. Das sollten wir für die Renovierung unser Wohnung nötig gehabt. Jedenfalls führen wir ein Getrennteben und wir wollen uns auch finanziell trennen.
Als Sicherheit stehen unsere gemeinsame Wohnung+ ihr Fahrzeug.
Wie geht es denn jetzt weiter? Weiß jemand Rat?

3 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
10. Juni 2013 um 13:15
hallo, was soll man denn unter meine mittlerweile Ex Frau" verstehen? ist der Scheidungsprozess schon mal zu Ende ? Die Darlehnsvertragsfrage müsste im Laufe des Scheidungsprozesses angeschnitten werden. Und nun ja , auf wessen Namen lauft denn der Darlehnsvertrag? Auf euren oder auf eine von euch? Wann lauft der Darlehensvertrag denn ab? Unter Zugrundelegung ihres geschilderten knappen Sachverhaltes kann ich persönlich nichts weiteres sagen.
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Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
10. Juni 2013 um 16:31
Derjenige, der den n Darlehensvertrag unterschrieben hat , muss die Konsequenzen ziehen und den Vertrag zurückzahlen. Für die Bank spielt es keinerlei Rolle ob ihr zusammenlebt oder trennen wollt.
In der Ruhe liegt die Kraft°)))))))))))))))))
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Schort Beiträge 47 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 6
12. Juni 2013 um 10:12
Hallo Katrina 02!

Der Darlehnsvertrag lauft zwar auf meinen Namen , aber ich habe unsere Wohnung und ihr Auto als Sicherheit reingeschrieben.Bei Nicht Zahlung vom Darlehnsvertrag gehen diesen beiden an automatisch an den Darlehnsgeber über. Eine Kopie vom Fahrzeugbrief liegt schon beim Notar.
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