Sexuelle Nötigung und Härtefallscheidung

GUELZEM.H Beiträge 100 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 2, 2014 - 30. September 2013 um 18:02
 katazyrna - 1. Oktober 2013 um 10:15
Guten Tag zusammen!

Es geht um meine Freundin. Sie ist türkische Bürgerin , die mit ihrem Cousin zwangsweise verheiratet worden ist. Zwangsehe ist leidergottes kein Klischee. Die beiden leben jetzt hier. Mittlerweile hat sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Laufe ihren Ehejahren wurde sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
Jetzt will sie sich scheiden lassen? Wird sie ihn wegen sexuelle Nötigung anzeigen können? Hat sie Chancen eine Härtefallscheidung zu beantragen?
Im Namen meiner Freundin bedanke ich mich bei euch für jeden Tipp.

1 Antwort

Guten Morgen!
Ich tendiere die Frage zu bejahen. Eine Härtefallscheidung ist nach deutschem Eherecht auf jeden Fall einzuwilligen , wenn sexuelle Nötigung im Spiel ist. Wo haben sie denn die Ehe geschlossen? In der Türkei oder hierzulande?
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