Taube
Beiträge108Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online: 9 April 2014
-
17 Okt 2013 à 16:24
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022
-
18 Okt 2013 à 10:06
Hallo zusammen,
ich bin in Karlsruhe ansässig. Da mein Mann (er wird demnächst hier einziehen) kein Deutsch kann, wird er in Straßburg arbeiten müssen (er kann Französisch).
Nun habe ich eine Frage in Bezug auf die Steuerklasse. Ich weiß, die beste Kombination wäre 3/5 für ein Ehepaar. Aber kann diese Kombination angewendet werden, wenn der Ehepartner im Ausland arbeitet?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 18 Okt 2013 à 10:06
Hallo! Wenn ihr beide unbeschränkt steuerpflichtig seid, kann die Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland stellt natürlich eine Voraussetzung dar.