Scherben im Supermarkt

neandertalensis - 28. November 2010 um 13:04
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 28. November 2010 um 13:23
Guten Tag,


ich habe gestern im Supermarkt zwei Flaschen Wein (aus Versehen) zu Bruch gehen lassen. Bin unglücklich mit dem Wagen ans Regal gescheppert.

'Es kam auch gleich eine Verkäuferin aber die wollte von mir das Geld für die Flaschen! Anstatt, dass sie es aufwischt wie es sich gehört drückt sie mir auch noch den Wischmob in die Hand.

Wie kann ich'sie für diese Frechheit belangen?

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
28. November 2010 um 13:23
hallo

rechtlich können sie nichts machen! Sie haben eine Flasche kaputtgemacht, sind dem supermarkt also auch zum schadensersatz verpflichtet. dieser ist aber in der regel nicht so hoch wie der verkaufspreis!

und dass Sie die sauerei wegmachen sollten/mussten ist rechtlich auch völlig in ordnung.

wenn die verkäufering gesagt hätte "macht nix" wäre das ein freiwilliges entgegenkommen gewesen!
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