habe eine Frage bitte bezüglich der Steuerberatungskosten. Seit paar Jahren habe ich mitbekommen , dass die Steuerberatungskosten nicht mehr abzugsfähig sind. Dessen war ich mehr oder weniger sicher. Nun kommt mein Freund damit an , dass ich falsch liege: so ihm: wenn jemand einen Steuerberater fürs Ausfüllen des Lohnsteuerbescheids bzw. der Lohnsteuerformulare in Anspruch nimmt, können die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung abziehen lassen.
Wer von uns beiden hat Recht?
Für jeden Tipp bedanke ich schon mal.