stern152
Beiträge27Mitglied seitMontag 15 April 2013StatusMitgliedZuletzt online:18 November 2015
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24 Jun 2014 à 17:30
STIEFMUTTER
Beiträge17Mitglied seitMittwoch 14 November 2012StatusMitgliedZuletzt online: 8 Juli 2014
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25 Jun 2014 à 10:37
mein freund ist leider um leben gekommen , bevor unser Kind das Licht erblickt hat. nun habe ich die folgenden fragen:
* muss ich jetzt Deutschland verlassen , obwohl mein Kind auf deutschem Boden geboren worden ist?
*werde ich Sozialgeld oder was ähnliches bekommen , bis ich einen Job gefunden habe?
* komme mit den Großeltern meines Kindes klar? bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, das Umgangrecht / Besucherrecht zuzulassen? danke.
STIEFMUTTER
Beiträge17Mitglied seitMittwoch 14 November 2012StatusMitgliedZuletzt online: 8 Juli 2014 25 Jun 2014 à 10:37
Guten Tag !
Zuerst eine Runde Beileid.
Sollte der Vater sein Kind bereits anerkannt haben , wie es bei den nichtehelichen Kindern der Fall sein soll , ist der leibliche auch der gesetzliche Vater des Kindes. Das heißt wiederum , bekommt dein nichteheliche Kind alle seine Rechte , genau wie ein eheliches Kind. Dadurch werden die Großeltern und alle Unterhaltsverpflichteten für den Kinderunterhalt aufkommen müssen."Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein" heißt es hier