Frage zu Schulden des Eigentümers

00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - Geändert am 27. Januar 2019 um 04:14
 Qchinka - 26. August 2014 um 11:36
Hallo,
wie kann man herausfinden, ob der Eigentümer eines Grundstücks Schulden hat? Will das Grundstück kaufen, bin aber etwas skeptisch, was den Typen angeht.
Danke

2 Antworten

Durch Grundbucheinsicht kann man die tatsächliche Verschuldung des Eigentümers nicht feststellen. Selbst wenn im Grundbuch Grundschulden eingetragen sind, sagt dies nichts über das Vorhandensein rsp. die wahre Höhe von Schulden. Die Schulden können niedriger sein als der Nennbetrag der Grundschulden, z.B. wenn das Darlehen nach und nach getilgt, der Nennbetrag der Grundschulden aber nicht verändert wird. Es kommt sogar gar nicht so selten vor, dass die Schulden ganz zurückgezahlt sind, die Grundschulden aber nicht gelöscht worden sind, z.B. um sie für einen späteren Kredit wieder verwenden zu können.

Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird der Notar sicherstellen, dass der Käufer lastenfreies (d.h. ohne die Grundschulden des Verkäufers) Eigentum erwirbt. Wenn noch Schulden da sind, werden die aus dem Kaufpreis getilgt. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn der Notar sichergestellt hat, dass die Gläubiger der Grundschulden das mitmachen.
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Danke für die Aufklärung. Was ist eigentlich, wenn ein Treuhänder in die Sache hineingezogen wird? Kann er nicht herausfinden, ob der Typ Schulden hat? Oder vielleicht durch Schufa/Inkasso? Ein Vermieter fordert doch eine Schufa-Auskunft, wenn er ein Mietobjekt zu vermieten hat. Oder liege ich etwa falsch?
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Der Vermieter fordert eine Schufa-Auskunft und der Mietinteressent entscheidet, ob er eine vorlegt oder nicht. Legt er keine vor, bekommt er halt die Wohnung nicht.

Das könnte man auch beim Grundstückskauf so machen. Der Kaufinteressent verlangt eine Auskunft. Der Verkäufer entscheidet., ob er eine vorlegt. Legt er keine vor, kauft der Kaufinteressent halt nicht.

Ansonsten ist es schwer, Auskünfte aus dem Privatleben anderer ohne deren Mitwirkung zu bekommen. Das ist ja auch richtig so.

Beim Grundstückskaufvertrag ist das aber kein Problem, sollte der Verkäufer doch Schulden haben. Hauptsache die Belastungen im Grundbuch sind am Ende weg. Dafür sorgt schon der Notar.
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Vielen Dank für Ihre Aufklärung und vor allem für Ihre Zeit. Das weiß ich echt zu schätzen.
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Hallo!
Wenn du vorhast, ein Grundstück zu kaufen, kannst du beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck ausstellen lassen.
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