in meinem Arbeitsvertrag ist Bezahlung der Fahrtkosten durch den AG vereinbart, allerdings nicht die Höhe. Der einfache Weg zur Arbeit sind 27 km bei 20 Arbeitstagen pro Monat.
Meine Frage: Kann der AG die Höhe der Fahrtkosten nun frei entscheiden oder gibt es eine verpflichtende Berechnungsgröße? Im Falle einer rückwirkenden Zahlung: Er hat 12 Monate keine bezahlt, bis ich ihn darauf hingewiesen habe. Gibt es einen Mindestbetrag pro Monat?
Vielen Dank für die Antworten und Ihre Bemühungen!
Ihr Arbeitgeber kann die Höhe des Fahrtkostenzuschusses nicht frei entscheiden. Denn dieser Zuschuss unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15% und darf den Betrag nicht überschreiten, den Sie als Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen könnten (wenn der Zuschuss durch den Arbeitgeber nicht gezahlt werden würde).
Die rechtlichen Vorgaben sind mir bekannt. Das Problem liegt eher darin, dass ich in Treu und Glauben davon ausgegangen bin, der Fahrtzuschuss entspricht einem erheblichen Teil der tatsächlichen Fahrtkosten (mtl. 320 Euro). Nun, nach Beendigung des AV, soll der Betrag willkürlich festgelegt sein mit 20Euro/Monat. Weiß jemand im Forum, ob es da nicht eine rechtliche Handhabung gibt?