Das ist keine Frage der Sachmängelhaftung.
Die Verkäuferseite hat einfach noch nicht (vollständig) erfüllt.
Haben Sie schon bei d. Verkäufer(in) nachgefragt? Was sagt die denn dazu?
Ich würde mich zuerst einmal telefonisch mit d. Verk. in Verbindung setzen.