Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
Hm, haben Sie ihm das Mandat entzogen oder wie soll ich das verstehen? Soviel ich weiß, kann man seine erteilte anwaltliche Vollmacht zurücknehmen beziehungsweise das Mandat entziehen. Doch die Anwaltskosten müssen auf jeden Fall ausgeglichen werden. Vorsichtshalber rufen Sie bei ihm an und fragen Sie nach, welche Verpflichtungen von Ihnen offen sind.
Geändert am 24. Januar 2019 um 06:49