Dachlawine

Rügen_Ostsee - 2. Dezember 2010 um 09:58
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 2. Dezember 2010 um 10:03
Guten Tag,

ich bin Eigentümer einer Immobilie in Alpennähe. Wohne aber derzeit in Norddeutschland.
Das Haus ist vermietet und es ist eine Hausverwaltung beauftragt und kümmert sich drum.

Falls jemand durch eine Dachlawine von meinem Haus (mit Eiszapfen o.ä.) schwer verletzt oder gar zu Tode kommen sollte, kann man mich dann auch zur Rechenschaft ziehen?

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
2. Dezember 2010 um 10:03
sie machen sich aber viele gedanken, das tun wohl nur die wenigsten!

es sieht zwar rechtlich so aus, dass sie grundsätzlich als eigentümer auch mit im boot sitzen (gesamtschuldnerschaft), aber sie werden sich recht leicht entlasten können, wenn sie z.b. nachweisen, dass die eigentümer zum schneeräumen auf dem dach aufgefordert wurden, der immobilienverwalter dahingehend gebrieft wurde darauf besonders zu achten usw.

dann dürften für sie keine (großen) schwierigkeiten entstehen
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