Pfändungsanfrage

murmel Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag 10 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 10 März 2015 - 10 Mär 2015 à 02:02
 wat soll man daZU sagen? - 10 Mär 2015 à 17:11
Meine Rente beträgt 946,00 €
Ich habe ein P Konto
Für meine Wohnung in einer Genossenschaft benötigte ich 3 Anteile
a 400,00 €
Diese Anteile hat man mir gepfändet , ist das gestattet , wo bleibt da
der Selbstbehalt , wo bleibt mein Wohnrecht wenn ich meine Anteile
verpfändet bekomme .
Das war meine Frage , vielen Dank für eine Antwort.

4 Antworten

wat soll man daZU sagen?
10 Mär 2015 à 11:44
"B G H, - VII ZB 41/08
Der BGH (VII ZB 41/08) hat sich mit 1.10.2009dieser Problematik beschäftigt:
ZPO § 765 a; GenG § 66 Abs. 1
Mittelbare Herbeiführung des Verlustes des genossenschaftlichen Wohnungsrechts und daraus resultierendes Risiko des Verlustes der derz
eitigen Wohnung seitens des Schuldners keine unzumutbare Härte i. S. v. § 765a ZPO

Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des
Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht,dass er seine derzeitige Wohnung verliert.
(zitiert nach dem deutschen Notarinstitut)... ich meine hiermit kannst du es mehr verstehen.
murmel Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag 10 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 10 März 2015
10 Mär 2015 à 15:43
Verstanden habe ich nichts , darf man nun pfänden oder nicht ,
wo bleibt der festgesetzte selbsterhalt ?
wat soll man daZU sagen?
10 Mär 2015 à 17:11
JEP DARF MAN denn, WENN DU eine Genossenschaftswohnung angemietet hat, bist du quasi ein Miteigentrümer... Daher wurden dir -nehme ich an- die Anteile gepfändet ... Selbstbehalt rechnet man nach der Pfändungstabelle... Also beantragen Sie lieber Beihilfe als Rentner beim Sozialamt und befinden Sie sich damit ab... Andernfalls ziehen Sie mal einen Anwalt zum Rat ein... Einen Beratungshilfeschein dürfen Sie meiner Ansicht nach beantragen.
00071 Beiträge 76 Mitglied seit Donnerstag 2 Mai 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 20 Juli 2015 3
10 Mär 2015 à 16:38
hallo!
Man darf sie pfänden , wenn es um private Geldanlagen geht... Sonst wäre die Pfändung nicht rechtens.
denn dies kommt auf die genauen Lebensumstände, Unterhalspflichtgen Personen an. Das Pfändungsschutzkonto wird nur entworfen , die betroffene Person vor Armut zu schützen.
Der Selbstbehalt wird laut der Pfändungstabelle 2015 [%25252Ffaq%25252F6534-einfuhrung-vom-mindestlohn-ab-januar-2015-welche-zuschlage-und-sonderleistungen-durfen-auf-den-mindestlohn angerechnet]... d.h IN ihrem Fall ist es keine Pfändung möglich! (Quelle: http://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html)
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag 4 Juni 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 12 November 2015 11
10 Mär 2015 à 16:49
Mit der Pfändung und Verwertung von Genossenschaftsanteilen beschäftigt sich dieser Beitrag Viel SPASS beim Lesen!