hallo zusammen,
es geht um eine Freundin.Sie ist deutsch-algerisch. Hat sie aber nur die deutsche
Staatsbürgerschaft( Mutter deutsch) .Sie hat einen algerischen Typ an der algerischen Botschaft in Malaysia. Aus der Ehe ist ja ein
Kind auf der Welt. Da der Choleriker sie alles Mögliche angetan hat( Missbrauch, Demütigung, Schläge usw.) konnte sie schon mal " fliehen" und nach Deutschland zurückkehren. Die Tochter ist fast 04 Jahre alt.Sie will ihr jetzt ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland verschaffen( Wohnung, Kindergarten, Freunde) In einer nächsten Etappe will sich sich scheiden lassen. Nun hat sie jetzt davor Angst , dass es ihr die Tochter genommen wird. Da die Tochter nach algerischem Recht dem
Vater zugesprochen wird.(Im Scheidungsfall). Gewiss wird sie einen Anwalt einschalten wollen, aber eine Idee hätten wir gerne... Wird der Vater ihr die Tochter nehmen können? Wird sie sich mal nach algerischem oder nach deutschem Recht scheiden lassen? Der Herr ist nur Algerier ... er lebt zur Zeit in Malaysia. Die Tochter ist deutscher Nationalität.