Was ist Eingehungsbetrug?

Gelöst
15 jähriger - Geändert am 28. Juli 2019 um 00:10
sebastiann1 Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch Juli 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 11, 2017 - 18. Juni 2015 um 17:02
Was ist Eingehungsbetrug? Kann ein 15-Jähriger deswegen im Knast landen? Bitte um Antworten. Wichtig. Danke.

5 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 10. Januar 2019 um 07:06
Wer eine vertragliche Verpflichtung eingeht, aber bereits weiß, dass er sie nicht erfüllen werden wird (weil er nicht will oder kann), begeht einen Eingehungsbetrug.

Beispiel: Wer einen Mietvertrag abschließt und weiß, dass er die Miete nicht wird aufbringen können oder einen Ratenkaufvertrag oder Ähnliches.

Anders ist es, wenn einem erst während eines bestehenden Mietverhältnisses die finanziellen Mittel ausgehen, weil man z.B. arbeitslos wird und die Miete nicht mehr bezahlen kann. Das ist kein Betrug.

Rein theoretisch kann man dafür Knast, Jugendarrest oder Jugendstrafe bekommen. Es kommt auf die Umstände (Reife des Täters, Anzahl der Vorstrafen, Höhe des Schadens, Verwerflichkeit der Tatumstände) an. Beim Ersttäter ist Jugendknast bei Vermögensdelikten die seltene Ausnahme.
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Vielen Dank Perry_ M für die schnelle Meldung und die tolle Erklärung.
Nun geht es darum, dass ich blöderweise kostenpflichtige Downloads gemacht habe. Als Mama darauf gekommen ist, wollte sie den Vertrag anfechten, indem sie mein wahres Alter angegeben hat. In deren Schreiben von gestern meinte der Typ, ich wäre deswegen wegen Eingehungsbetrug dran und es wird zum separaten Verfahren kommen. Und nun ja, Sie kennen bestimmt die Mütter und deren Reaktion auf solche Schreiben. Aus einer Mücke machen sie einen Elefanten. Danke trotzdem.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 28. Juli 2019 um 00:11
Du weißt ja selbst, dass das Downloaden nicht so schlau war.

Deine Mutter hat das Richtige gemacht. Nur nichts bezahlen. Das ist das Risiko des Anbieters, dass er einen Minderjährigen als Geschäftspartner erwischt.

Ich würde dir und deiner Mutter zur Gelassenheit raten.

Du hast doch bestimmt damit gerechnet, dass deine Mutter dein Geschäft genehmigt. Dafür, dass sie das dann nicht getan hat, kannst du ja nichts - oder. ;-)
Die Genehmigung ist allein ihre Entscheidung.

Das ist bestimmt nur heiße Luft von dem Typen und wenn nicht, würde dir nicht viel passieren.
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faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 7
Geändert am 28. Juli 2019 um 00:12
Kann dem Vorredner nur Recht geben. Mein jüngerer Bruder hat auch Dasselbe getan. :) Der hat damals Musik von irgendwelchen Seiten heruntergeladen. Meine Mutter war damals vom Stuhl gekippt, als sie die Abmahnungen gelesen hat. Aber sie ist damals zur Verbraucherzentrale gegangen. 18 € hat sie zahlen müssen, glaube ich, um die Sache aus dem Weg zu räumen.
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sebastiann1 Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch Juli 23, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 11, 2017 3
18. Juni 2015 um 17:02
Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Art des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei über seine Absicht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch tatsächlich zu erfüllen. Meist geht es hier um die Bezahlung der Rechnung, die für eine vorab geleistete Dienstleitung oder Lieferung einer Ware entstanden ist.
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