Vorerbschaft - Stundung

k.oppler - 5. Dezember 2010 um 00:12
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 5. Dezember 2010 um 00:15
Guten Tag, ich möchte meiner Frau zu meiner Alleinerbin machen, sollte mir mal etwas zustoßen. Können meine Kinder ihren Pflichtteil dann sofort geltend machen?

Vielen Dank.

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
5. Dezember 2010 um 00:15
eigentlich ja, aber es kann eine stundung verlangt werden, wenn die "sofortige geltendmachung eine unbillige härte" darstellen würde.
( hier gefunden: http://recht-finanzen.kioskea.net/contents/erben-schenkung/kann-der-pflichtteilsanspruch-gestundet-werden )
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