Hallo Gemeinde,
habe mal eine Frage: Meiner Tochter, 13, zieht jetzt komplett zu mir. Meine Noch-Ehefrau hat ein Einkommen von 1100 € netto. Sie sagt, sie kann keinen Unterhalt zahlen, weil es gerade reicht für die Unkosten. Ich möchte auch nicht unfair sein. Was muss ich tun?
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern beträgt laut Düsseldorfer Tabelle beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.080 EUR. Hierin sind bis 380 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
Allerdings ist der Unterhaltsverplichtete u.U. verpflichtet, durch Mehrarbeit, ggf. Zweitjob, mehr Einkommen zu erzielen.