Triv
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Geändert am 23. September 2018 um 02:26
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023
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23. September 2018 um 02:32
hEY? kurze Frage :A beauftragt B für ein Rechtsgeschäft . DABEI händigt er dem B handschriftliche Erklärung aus, auf der er sein Einverständnis erklärt.Meine Frage jetzt: ist das irgendwie problematisch , dass die Erklärung handschriftlich ist oder wo finde ich dazu was in Gesetz?Danke
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016220 17. August 2015 um 11:35
Wenn, so wie hier, keine besondere Form (oder höchstens nach den AGB Schriftform), vorgeschrieben ist, ist es egal, ob die Vollmacht mit Maschiene ider handschriftlich vefasst wird.