Das Trennungsjahr muss erst am Tag des Gerichtstermins abgelaufen sein.
Terminiert wird erst, wenn die Berechnungen zum Vesorgungsausgleich vorliegen. Das nimmt einige Zeit in Anspruch.
Viele Gerichte nehmen deshalb keinen Anstoß daran, wenn man die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres einreicht. Ein Anwalt weiß, was er taktisch dazu vorzutragen hat.