Anjim@
Message postés23Date d'inscriptionDienstag November 18, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 30, 2015
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Geändert am 16. Juli 2019 um 02:10
Anjim@
Message postés23Date d'inscriptionDienstag November 18, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 30, 2015
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14. September 2015 um 11:22
Hallo in die Runde,
Trennung war zum 15.01.2015. Wann kann man die Scheidung einreichen? Im Oktober oder später?
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016220 10. September 2015 um 17:09
Das Trennungsjahr muss erst am Tag des Gerichtstermins abgelaufen sein.
Terminiert wird erst, wenn die Berechnungen zum Vesorgungsausgleich vorliegen. Das nimmt einige Zeit in Anspruch.
Viele Gerichte nehmen deshalb keinen Anstoß daran, wenn man die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres einreicht. Ein Anwalt weiß, was er taktisch dazu vorzutragen hat.