Haftet Ehepartner für Firmenschulden?

Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 - Geändert am 13. September 2018 um 00:19
KarinOst Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Juli 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 30, 2016 - 30. Juli 2016 um 11:30
Guten Tag!

Sie lebt seit Januar 2015 getrennt; die beiden haben keinen Ehevertrag. Haftet sie für Firmenschulden die er nur er unterschrieben hat? Die Firma ist Einzelunternehmen. Vielen Dank an euch.

5 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
11. September 2015 um 17:36
Wie meinst du das "die er nur unterschrieben hat"? was er unterschreibt, quittiert er doch. oder hat er sie durch unterschrift verursacht? wenn die firma nur auf sie läuft, wird es aber am ende meist den eigentümer treffen...bzw. dessen versicherung
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Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
Geändert am 11. September 2018 um 02:30
DANKE DER RASCHEN ANTWORT.
Nein, damit sind die Schulden, Privat- Bankkredite usw. Und nein hat sie nirgendwo unterschrieben. Die Frage ist auf den Status bezogen : Denn sie waren / sind offizielle noch verheiratet, doch im Trennungsjahr. Und das Unternehmen schriebt nur Rote Zahlen.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
12. September 2015 um 18:12
Niemand haftet für die Schulden anderer Leute, auch nicht die des Ehemannes, es sei denn, man hat gebürgt oder ist der Schuld beigetreten oder sowas.
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Othoung Beiträge 16 Mitglied seit Donnerstag März 31, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 4, 2021 4
1. Mai 2016 um 01:34
Würde ich auch sagen. Man haftet dafür nicht. Nur derjenige, der sie macht haftet. Außer im Todesfall, da sieht es, glaube ich, etwas anders aus (bin mir aber nicht 100% sicher)
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KarinOst Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Juli 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 30, 2016
30. Juli 2016 um 11:30
Nein, nur der Firmeninhaber haftet für solche Sachen, allerdings ist das evtl. mit einer GbR etwas schwierig, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde, aber das würde ich mal mit dem Anwalt abklären
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