Haftet Ehepartner für Firmenschulden?

Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch 4 Dezember 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 16 November 2015 - 11 Sep 2015 à 12:17
KarinOst Beiträge 3 Mitglied seit Samstag 30 Juli 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 30 Juli 2016 - 30 Jul 2016 à 11:30
Guten Tag!

Sie lebt seit Januar 2015 getrennt; die beiden haben keinen Ehevertrag. Haftet sie für Firmenschulden die er nur er unterschrieben hat? Die Firma ist Einzelunternehmen. Vielen Dank an euch.

5 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag 3 September 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 11 Februar 2016 85
11 Sep 2015 à 17:36
Wie meinst du das "die er nur unterschrieben hat"? was er unterschreibt, quittiert er doch. oder hat er sie durch unterschrift verursacht? wenn die firma nur auf sie läuft, wird es aber am ende meist den eigentümer treffen...bzw. dessen versicherung
Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch 4 Dezember 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 16 November 2015 20
11 Sep 2015 à 18:21
DANKE DER RASCHEN ANTWORT.
Nein, damit sind die Schulden, Privat- Bankkredite usw. Und nein hat sie nirgendwo unterschrieben. Die Frage ist auf den Status bezogen : Denn sie waren / sind offizielle noch verheiratet, doch im Trennungsjahr. Und das Unternehmen schriebt nur Rote Zahlen.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 223
12 Sep 2015 à 18:12
Niemand haftet für die Schulden anderer Leute, auch nicht die des Ehemannes, es sei denn, man hat gebürgt oder ist der Schuld beigetreten oder sowas.
Othoung Beiträge 16 Mitglied seit Donnerstag 31 März 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 4 September 2021 4
1 Mai 2016 à 01:34
Würde ich auch sagen. Man haftet dafür nicht. Nur derjenige, der sie macht haftet. Außer im Todesfall, da sieht es, glaube ich, etwas anders aus (bin mir aber nicht 100% sicher)
KarinOst Beiträge 3 Mitglied seit Samstag 30 Juli 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 30 Juli 2016
30 Jul 2016 à 11:30
Nein, nur der Firmeninhaber haftet für solche Sachen, allerdings ist das evtl. mit einer GbR etwas schwierig, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde, aber das würde ich mal mit dem Anwalt abklären