Grenzgaenger
Beiträge3Mitglied seitDienstag 6 Oktober 2015StatusMitgliedZuletzt online: 6 Oktober 2015
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6 Okt 2015 à 12:17
SternTV -
7 Okt 2015 à 10:45
Guten Tag,
ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber einige Stunden der Nachtarbeit zur Ruhezeit erklärt und nicht entgilt, obwohl ich volle 12 Stunden vor Ort Bereitschaft habe und sehr häufig nicht zum Ruhen komme?
Grenzgaenger
Beiträge3Mitglied seitDienstag 6 Oktober 2015StatusMitgliedZuletzt online: 6 Oktober 20151 6 Okt 2015 à 19:34
Also im Zusammenhang. Ich arbeite als Sozialpädagogin in einer sozialen Einrichtung für vernachlässigte Kinder. Der Dienstplan sieht Nachtwachen, Rufbereitschaft, jedenfalls Präsenz von 19:30 Uhr bis 9:30 Uhr vor. Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr wird zwar pauschal vergütet, auf die Sollarbeitszeit der 40-Stunden-Woche aber nur mit 6,5 Arbeitsstunden angerechnet. Dadurch bauen sich immer mehr Minus-Stunden auf, da ich anschließend entsprechend Freizeit nehme. Das ist das Problem.
Ich habe nun gehört, dass die jüngste Gesetzgebung vorsieht, dass diese nächtliche Anwesenheit voll auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Ist das so?
Meine Anwesenheit soll ein jederzeitiges Eingreifen in Konfliktsituationen o.Ä. ermöglichen - was sehr häufig erforderlich ist. Eine ungestörte Schlafenszeit ist selten.
Sozialpädagogin in einer sozialen Einrichtung für vernachlässigte Kinder? Sind Sie denn Beamtin in einer öffentlichen Einrichtung? Wenn ja haben meines Wissens Beamte kein Recht auf volle Vergütung von Bereitschaftszeiten für Bereitschaftsdienst. :(
FrauXY
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag 6 August 2015StatusMitgliedZuletzt online:24 November 20152 6 Okt 2015 à 15:05
12 Stunden vor Ort? Heißt das, dass Sie 12 Stunden am Arbeitsplatz waren? Hat Ihr Arbeitgeber Sie dazu aufgefordert? Oder bleiben Sie auf eigene Faust länger?
PRO**
Beiträge18Mitglied seitMontag 20 Oktober 2014StatusMitgliedZuletzt online:24 November 20155 6 Okt 2015 à 16:15
"Das ist meine im Arbeitsplan zugeteilte Zeit, gelegentlich auch erst ab 22 Uhr bis 8 Uhr." Das sind 2 Stunden mehr. Nun meine Gegenfragen:
Soll ich darunter verstehen, dass die Antwort nein lautet? Ohne Aufforderung sind Sie zwei Stunden länger geblieben? Wie ist es mit der Vergütung der Überstunden: tariflich oder gesetzlich vereinbart?
7 Okt 2015 à 10:45
Sind Sie denn Beamtin in einer öffentlichen Einrichtung? Wenn ja haben meines Wissens Beamte kein Recht auf volle Vergütung von Bereitschaftszeiten für Bereitschaftsdienst. :(