Vollrentner und Vollzeitjob

Gelöst
Partymeister Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag September 29, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 29, 2015 - Geändert am 18. April 2019 um 06:24
 Gesperrt profil - 18. April 2019 um 06:29
Mein Mann arbeitet als Vollrentner (73 Jahre) jeden Tag von 7:30 Uhr bis ca.16, 17 Uhr. Er ist noch fit und es macht ihm noch Spaß. Er fährt mit seinem eigenen Pkw Pakete für einen Subunternehmer aus.
Ich habe vorgeschlagen, mit dem Subunternehmer einen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem Arbeitsstunden und Stundenlohn genau verankert sind. Er müsste somit auch Steuern und alle anderen Abgaben zahlen, wie jeder andere Arbeitnehmer. Meine Frage: Ist das rechtens? Darf er unbegrenzt verdienen, wenn er ordentlich seine Steuern zahlt?
Er hat für August eine Abrechnung bekommen, die ich so nicht anerkennen kann. Bitte helfen Sie mir mit einer Antwort, die ich dem Arbeitgeber meines Mannes vorlegen kann.
Gruß
Partymeister

5 Antworten

Gesperrt profil
18. April 2019 um 06:29
Hallo,

in diesem CCM-Artikel finden Sie Informationen zum Arbeiten als Renter.

Gruß vom CCM-Team
3
rrobertt Beiträge 54 Mitglied seit Dienstag April 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 12, 2017 15
Geändert am 18. April 2019 um 06:25
Da würde ich mit dem Arbeitgeber reden.
2
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 18. April 2019 um 06:26
Hi,
meines Wissens kann jeder, der Regelaltersrente bezieht, so viel dazu verdienen, wie er will, da gibt es keine Grenze. Nun bleibt die Frage der Grenzüberschreitung der einheitlichen Hinzuverdienstgrenze von 450 €. Sollte Ihr Mann einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, stellt sich die Frage, ob die Vollrente in eine Teilrente umgewandelt wird.
1
Tands1980 Beiträge 22 Mitglied seit Freitag September 18, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 16, 2015 21
Geändert am 18. April 2019 um 06:27
Volle Rentenbezieher müssen keine Beiträge mehr an Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Was die Kranken- und Pflegeversicherung angeht: Sofern Ihr Mann über 400 Euro verdient, muss ein ermäßigter Kranken- und Pflegeversicherungsanteil bezahlt werden. Krankengeldanspruch hat er jedoch nicht.
1
Danke, hat mir sehr geholfen.
1