Wer ist Eigentümer des Gelds auf einem Bankkonto?
Es geht um folgenden Fall:
Eine Person hebt unbefugt von einem fremden Konto Geld ab. Bei wem entsteht der Vermögensschaden: bei der Bank oder beim Kontoinhaber? Und wer hatte den Gewahrsam vor dem Abheben?
Guten Abend!
Das Geld auf der Bank gehört rechtlich gesehen dem Kontoinhaber. Die Bank verwahrt das Geld für diesen, womit man ihr gegenüber eine Forderung in Höhe des Guthabens hat. Der Schaden entsteht somit dem Kontoinhaber. Ob dann die Forderung gegenüber der Bank in Höhe des verschwundenen Geldes besteht, kommt auf das Verschulden der Bank an. Falls man seine EC-Karte verliert, wird die Bank nicht haften müssen. Anders sieht das manchmal beim Online-Banking-Betrug aus.
Hallo!
Kommt ja auch darauf an, wem der Kontoinhaber zum Beispiel die Berechtigung zum Geldabheben erteilt hat. Natürlich entsteht dem Kontoinhaber der Schaden, denn ihm gehört ja auch das Geld und nicht der Bank, diese verwahrt es nur für ihn.
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