Servus!
A verspricht B, den B zum Flughafen zu bringen. A verpennt, B schafft es nicht rechtzeitig zum Flughafen und verpasst seinen Flieger. Macht sich A schadenersatzpflichtig?
Nope, es handelt sich ja mitnichten um einen bindenden Vertrag. Zumal es ja wohl jede Menge anderer Möglichkeiten gegeben hätte, zum Flughafen zu kommen.
Geändert am 5. März 2019 um 02:55