Hallo,
folgendes Problem: Ein Taxifahrer T baut einen Unfall, bei dem der Fahrgast G eine Körperverletzung erleidet. Der Beförderungsvertrag ist mit dem Unternehmer U abgeschlossen. Die Frage lautet: Kann der U von dem T den Schaden ersetzen lassen aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag?
Vorausgesetzt, dass der Taxifahrer den Unfall allein verschuldet hat, in der Regel ja. Bei so etwas gibt es kein klares Ja oder Nein. Rechtlich gesehen handelt es sich in den meisten Fällen um Einzelfallentscheidungen.