da Gebühren aus Darlehenskonten nicht zulässig sind, habe ich meine Bank (Sparkasse) mit der BITTE angeschrieben, mir die Gebühren zurückzuerstatten.
Laut Antwortbrief werden keine Kontoführungsgebühren berechnet. Handelt es sich jetzt nur um eine "Wortklauberei"?
Mir werden jeden Monat folgende Gebühren abgezogen.
Beispiel:
Entgelte vom 01.10.2015 bis 30.10.2015 2,62-
Grundpreis 1 x 2,00 2,00-
Porto 1 x 0,62 0,62-
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Abrechnung 30.10.2015 2,62-
Bevor ich jetzt PERSÖNLICH bei der Sparkasse vorstellig werde, wollte ich mich noch einmal absichern.
Folgendes habe ich im Netz gefunden:
Entgelt für die Führung eines Darlehenskontos im Rahmen eines Privatdarlehens
Für das Führen eines Darlehenskontos dürfen Banken in ihren Vertragsformularen kein gesondertes Entgelt vereinbaren. Bei der Führung eines solchen Kontos handelt es sich nicht um eine Sonderleistung für die Kunden. Die Bank wird vielmehr allein in ihrem eigenen Interesse tätig, sodass eine Vergütung der Tätigkeit durch den Kunden unzulässig ist (Urteil vom 7. Juni 2011 - Az.XI ZR 388/10 ).
Kosten für Kontoauszüge bei Baudarlehen
Es gehört zur Pflicht der Bank, bei einem Baudarlehen eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren. Wenn die Raten bankintern verrechnet werden, kann die Bank keine Kosten für Kontoauszüge veranschlagen.
Pauschalen und Porto sind doch auch Gebühren oder etwa nicht?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
hm, wenn dieser Passus "Wenn die Raten bankintern verrechnet werden, kann die Bank keine Kosten für Kontoauszüge veranschlagen" nicht wäre, wäre der Fall klarer. Was ist, wenn die das nicht bankintern verrechnen?
Kontoführungsgebühren sind es aber für die Ausstellung und das Versenden der Auszüge in der Tat nicht.
Hallo!
Handelt es sich vielleicht in Ihrem Fall um ein zinsloses Darlehen? Auf jeden Fall würde ich die Bank nochmal anschreiben und mich auf die o.g. Urteile berufen. Vielleicht klärt sich alles dann ganz schnell.