Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 20124 8 Dez 2010 à 21:53
hallo
sie können ihrem waldi zwar ihr vermögen nicht hinterlassen, aber sie können testamentarisch bestimmen, dass eine pflegeperson sich gut um ihn kümmern soll. das vermögen könnten sie aber z.b. auch dem tierschutzbund vermachen.