Albert
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25 Feb 2016 à 17:13
martensvogler
Beiträge1Mitglied seitMontag 29 Februar 2016StatusMitgliedZuletzt online: 7 März 2016
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7 Mär 2016 à 12:27
Guten Tag,
gibt es ein Problem, wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.12. eines Jahres endet und die Abfindung im darauf folgenden Januar gezahlt wird? Zählt die Abfindunbg dann noch zum alten Jahr oder schon fürs neue Jahr?
martensvogler
Beiträge1Mitglied seitMontag 29 Februar 2016StatusMitgliedZuletzt online: 7 März 20161 7 Mär 2016 à 12:27
Hier gilt das Zuflussprinzip, also handelt es sich um Einkommen im neuen Jahr. Das steht der Anwendung der Fünftel-Regelung aber grds. nicht entgegen, solange noch ein Zusammenhang zum am 31.12. des vorangegangenen Jahres beendeten Arbeitsverhältnisses deutlich wird. Nicht selten ist es sogar vorteilhaft, die Auszahlung ins nächste Jahr zu verlegen, nämlich dann wenn die sonstigen Einkünfte deutlich geringer sind als im Vorjahr.